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Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen
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Elterninformation zu extremen Wetterverhältnissen
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen ( Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen ):Landkreise entscheiden
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei extremen Wetterverhältnissen entscheiden Sie über den Schulbesuch Ihres Kindes. Ich möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert.
Rundfunksender ( NDR, FFN, ... ) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ ( oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“ )
Landkreis Göttingen – Osterode: https://landkreisgoettingen.de/index.php
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich ( Grundschule ) und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. Ob die zuletzt genannte Möglichkeit sinnvoll ist, sei dahingestellt. Wichtig ist, dass Sie als Eltern erreichbar sind. Sorgen Sie daher bitte immer dafür, dass wir Sie erreichen können!
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Sengstack – Küster ( Schulleiterin )
Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz ( RdErl. d. MK v. 20.12.2013-36.3-82 000 – VORIS 22410 )
4.
Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen wie Straßenglätte,
Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen (Hitzefrei)
4.1 Bei Witterungsverhältnissen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können, kann die Niedersächsische Landesschulbehörde anordnen, dass ganz oder teilweise kein Unterricht stattfindet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde kann die Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise und kreisfreien Städte ihres Zuständigkeitsbereichs übertragen.
4.2 Die Entscheidung ist unverzüglich in geeigneter Weise über die Medien (z.B. Hörfunk, das Fernsehen und/oder das Internet) bekannt zu geben. Der Bezugserlass zu b) ist anzuwenden.
4.3 Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
4.4 Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts.
4.5 Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
4.6 Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist der Träger der Schülerbeförderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.7 Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.
4.8 Es ist sicherzustellen, dass gegenüber Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
4.9 Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die Verpflichtungen Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
4.10 Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Bezugsverordnung zu c) zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u. a. Aufsichts- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule) wahrnimmt.
4.11 Bei schwerbehinderten Lehrkräften sind die Bestimmungen des Bezugserlasses zu d), insbesondere Nr. 10.2, zu beachten.
Wissenswertes zum Schulanfang
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Liebe Eltern,
am Donerstag, den 8.9.2018 fängt die Schule wieder an.
Die Schülerinnen und Schüler der 2. - 4. Klasse haben an diesen Tagen von 08:00 - 12:00 Uhr ( Jg. 2. ) bzw. 13:00 Uhr ( Jg. 3+4 ) Unterricht.
Schülerinnen und Schüler des 2. Jahrgangs, die zur Betreuung angemeldet sind, können also bis 13:00 Uhr bleiben.
Der Ganztag beginnt für alle Schüler und Schülerinnen am Montag, den 13.08.2018
5. Platz beim Jungenfußballturnier der Grundschule in Förste
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Über einen 5. Platz von insgesamt 12 Mannschaften konnten sich die Jungen der Fußball AG der Grundschule Am Jacobitor am Montag, den 11.06.2018 freuen.
Motiviert ging es morgens uns 8:00 Uhr auf nach Förste, wo bei bestem Wetter das Turnier um 08:30 Uhr starten sollte. Nach der Begrüßung wurde sich noch schnell eingespielt und dann begannen wir mit den Gruppenspielen. Das erste Spiel konnten wir klar gewinnen. Beim zweiten Spiel trafen wir auf den späteren Turniersieger GS Sösetal und hier mussten wir uns leider geschlagen geben. Trotzdem wurde weiter mit viel Motivation gespielt und am Ende der Gruppenphase waren wir dritter. Also hieß es im Überkreuzvergleich gegen den dritten der anderen Gruppe zu gewinnen, um den 5. Platz zu bekommen. Die Jungs waren gut drauf und wollten den Sieg. Schnell gingen wir in Führung und konnten diese auch weiter ausbauen.
Am Ende des Turniers waren sich alle einig, ein fünfter Platz von zwölf Teilnehmern ist sehr gut. Außerdem gab es als Belohnung und Abkühlung auch noch ein Eis.
Die Spieler des Teams der Grundschule Am Jacobitor
Ehrungen zum 16. Osteroder Altstadtlauf
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Am Sonntag, den 22.04.2018 fand der 16. Osteroder Altstadtlauf statt und unsere Schule war auch dieses Jahr wieder zahlreich vertreten.
Nach dem Treffen am Aloha ging es zuerst für die Schüler und Schülerinnen, die am "Kiddy Run" teilnehmen wollten, gemeinsam mit Frau Hammer zum Start. Die Strecke war 800 Meter lang und am Ziel gab es für jede Läuferin und jeden Läufer eine Medaille.
Um 14:30 Uhr startete der "Sparkassen-Lauf-Cup" über eine Strecke von 2500 Meter. Auch in dieser Gruppe war unsere Schule mit vielen Läufern und Läuferinnen vertreten und wie sich bei der Siegerehrung herausstellte, auch erfolgreich. In ihrer Altersklasse errung Bibi Maryam Sawari den 7. Platz. Außerdem erreichte Suleman Sawari in seiner Altersklasse den 4. und Sebastien Bode den 3. Platz.
Der Osterode Altstadtlauf hat jedes Jahr einen Preis für die Schulen. Dabei wird aus der Gesamtschülerzahl einer Schule und der teilnehmenden Läufer und Läuferinnen ein Prozentwert ermittelt. Die 3 Schulen mit den höchhsten Prozentwerten bekamen auch dieses Jahr wieder einen Geldpreis. Unsere Schule war dabei mit über 50% vertreten und erhielt für diese hohe Teilnahme den 1 Preis mit 300 Euro. Außerdem gab es von der Kinder Sport Stiftung dazu noch für jeden gemeldeten Teilnehmer 1€ extra.
Mit diesem Geld können wir verschiedene Anschaffungen, wie z.B. Spielgeräte für die Pause, oder geplante Aktivitäten, wie z.B. ein Zirkusprojekt bezuschussen.
Am Dienstag in der 4. Stunde wurden den "Kiddy-Run" Läufern und Läuferinnen in einem extra Forum das Armband zum Alstadtlauf und den "Sparkassen-Lauf-Cup"- Teilnehmern auch noch eine Urkunde ausgegeben. Ein extra großer Applaus für die erbrachten Leistungen durfte natürlich auch nicht fehlen. Begleitet wurde das Forum von unseren Mundharmonika-Kindern.