Aktuell
Aktuelle Informationen zum Sturm Sabine
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Liebe Eltern,
der Sturm sorgt für Unklarheit, ob am Montag, den10.2.2020 ein Schulausfall angeordnet werden wird. Auch wir wissen das noch nicht. Diese Entscheidung muss die Landesschulbehörde oder der Landkreis treffen. Dies geschieht meist am frühen Morgen des betreffenden Tages und wird über NDR oder ffn im Verkehrsfunk des Radios mitgeteilt. Auch auf der Seite www.vmz-niedersachsen.de wird diese Information eingestellt.
Wir als Schule werden ebenfalls auf diesen beiden Wegen informiert. Sobald eine Entscheidung amtlich wird, werden wir sie hier weitergeben.
Wenn Eltern durch eine extreme Wetterlage eine Gefahr für ihr Kind befürchten, dürfen sie selbst über den Schulbesuch entscheiden und müssen das Fernbleiben der Schule mitteilen. (telefonisch: AB ist geschaltet, oder Info per Email an
Sollte sich im Laufe des Vormittags eine Gefahr für den Heimweg entwickeln, so entscheidet die Schulleitung über einen frühzeitigen Schulschluss, den wir dann ebenfalls hier bekanntgeben würden. Nur mit Ihrer Erlaubnis ließen wir die Schülerinnen und Schüler dann früher nach Hause gehen oder abholen. Auch dann würde eine Betreuung für die planmäßige Zeit angeboten.
Nadine Sengstack - Küster, Rektorin
(Diese Information ist vom 9.2.2020, 17:00 Uhr.)
Schulausfall an der Grundschule Am Jacobitor
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund des angekündigten Sturmes für den kommenden Montag, den 10.02.2020 möchte ich Sie bitten, die aktuellen Warnungen und Informationen bezüglich eines Schulausfalls an unserer Schule zu beachten. Eine endgültige Information kann erst am späten Nachmittag gegeben werden, sofern das Land Niedersachsen vorher keine offizielle Meldung rausgegeben hat. Bitte auch den nächsten Artikel auf unserer Internetseite lesen - wichtig!!!
Ich habe Frau Bizilja - Elternratsvertreterin - informiert, sodass die Informationen auch an die Elternvertreter weitergegeben werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Sengstack - Küster
Schulleiterin
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen
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Elterninformation zu extremen Wetterverhältnissen
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen ( Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen ):Landkreise entscheiden
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei extremen Wetterverhältnissen entscheiden Sie über den Schulbesuch Ihres Kindes. Ich möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert.
Rundfunksender ( NDR, FFN, ... ) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ ( oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“ )
Landkreis Göttingen – Osterode: https://landkreisgoettingen.de/index.php
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich ( Grundschule ) und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. Ob die zuletzt genannte Möglichkeit sinnvoll ist, sei dahingestellt. Wichtig ist, dass Sie als Eltern erreichbar sind. Sorgen Sie daher bitte immer dafür, dass wir Sie erreichen können!
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Sengstack – Küster ( Schulleiterin )
Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz ( RdErl. d. MK v. 20.12.2013-36.3-82 000 – VORIS 22410 )
4.
Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen wie Straßenglätte,
Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen (Hitzefrei)
4.1 Bei Witterungsverhältnissen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können, kann die Niedersächsische Landesschulbehörde anordnen, dass ganz oder teilweise kein Unterricht stattfindet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde kann die Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise und kreisfreien Städte ihres Zuständigkeitsbereichs übertragen.
4.2 Die Entscheidung ist unverzüglich in geeigneter Weise über die Medien (z.B. Hörfunk, das Fernsehen und/oder das Internet) bekannt zu geben. Der Bezugserlass zu b) ist anzuwenden.
4.3 Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
4.4 Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts.
4.5 Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
4.6 Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist der Träger der Schülerbeförderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.7 Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.
4.8 Es ist sicherzustellen, dass gegenüber Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
4.9 Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die Verpflichtungen Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
4.10 Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Bezugsverordnung zu c) zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u. a. Aufsichts- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule) wahrnimmt.
4.11 Bei schwerbehinderten Lehrkräften sind die Bestimmungen des Bezugserlasses zu d), insbesondere Nr. 10.2, zu beachten.
Unser 3. Jahrgang hört am Vorlesetag Pattdeutsch
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Grundschule Am Jacobitor hatte Plattdütsch auf dem Stundenplan
Die 25 Mädchen und Jungen der zwei dritten Klassen der Grundschule Am Jacobitor staunten nicht schlecht, als sie zu einer Unterrichtsstunde „Plattdütsch“ in das Foyer gehen sollten. Zwar wird ab und an während der Schulstunden und in den Pausen auch mal kurz platt geschnackt, aber was könnten diese speziellen 45 Minuten mit sich bringen?
Diese Frage beantwortete Monika Schmidt, denn sie wollte mit den Lütten nicht nur Platt schnacken, sondern ihnen auch klar machen, wie alltägliche Dinge, die übrigens auch gut schmecken, in Platt heißen. Eigens dafür hatte sie fünf Kisten mitgebracht, in denen unter anderem Obst in seinen verschiedenen Sorten und eine Nussvielfalt zu entdecken war. Das Geheimnis der fünften wurde erst am Ende der Unterrichtsstunde gelüftet. In ihr befanden sich Süßigkeiten.
Den Kindern machte es großen Spaß zu erraten, zu wissen oder zu hören, wie die Birne, der Apfel, Blätter, Nüsse und vieles andere mehr in Platt heißen. Irgendwie klang das alles so interessant, dass sich alle eine weitere Stunde dieser Art wünschten und mit Freude auch ein Lied in plattdütscher Sprache anstimmten.
Ihnen machte die Schulstunde „Plattdütsch“ ganz viel Spaß.
Foto und Text: Petra Bordfeld