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Vertretungsunterricht soll so angelegt sein, dass eine kontinuierliche inhaltliche Weiterarbeit in den Klassen gewährleistet ist. Dazu erfolgen regelmäßige Absprachen der Lehrkräfte eines Jahrgangs

 

Maßnahmen haben Vorrang, die dazu beitragen, dass die Lernruhe in den Klassen erhalten bleibt

  • Im Interesse des geregelten Unterrichtsablaufs hat jede Lehrkraft den Vertretungsplan einzusehen. Ebenso hängt aus diesem Grund der Vertretungsplan so rechtzeitig wie möglich aus.
  • Ist ein Vertretungsfall vorhersehbar, übergibt die Lehrkraft der Schulleitung oder den zum Vertretungsunterricht eingesetzten Lehrer/innen einen Kurzplan über die zu behandelnden Themen und Aufgaben.
  • Die in einer Klasse zum Vertretungsunterricht eingesetzten Lehrkräfte sollten die Unterrichtsinhalte miteinander absprechen, so dass eine kontinuierliche Unterrichtsarbeit gewährleistet ist. Der Aufteilungsplan hat sichtbar in den Klassen auszuhängen.
  • Bei zweizügigen Jahrgängen kann eine Klasse auf alle Klassen aufgeteilt werden.


Aufteilung auf alle Klassen

  • Die Lehrkraft, die vor der Aufteilungsstunde in der aufzuteilenden Klasse unterrichtet, gibt den Kindern Aufgaben für die Stunde, trägt diese ins Klassenbuch ein und zeichnet gegen.
  • Die Lehrkraft, die nach der Aufteilungsstunde unterrichtet, sieht die erledigten Aufgaben ein.
  • Aufteilungspläne haben sichtbar in der Klasse und im Lehrerzimmer zu hängen.
  • Die 1. Klasse sollte im 1. Halbjahr nicht aufgeteilt werden. Aufteilung ist zu trainieren.
  • Die Aufteilung sollte in der Regel 1 Schulstunde nicht überschreiten.


Stillbeschäftigung

  • Stillarbeit muss ab Beginn der Klasse 2 regelmäßig trainiert werden.
  • Die Lehrkraft, die vor der Stillarbeitsstunde in der Klasse unterrichtet, gibt den Kindern Aufgaben für die Stunde. trägt diese ins Klassenbuch ein und zeichnet gegen.
  • Die Lehrkraft, die nach der Stillarbeitsstunde unterrichtet, sieht die erledigtenAufgaben ein.


Auflösung der Förderbänder

  • Zugunsten des geregelten und ruhigen Unterrichtsablaufs werden Förderbänder aufgelöst,wenn Vertretung notwendig wird. Dies gilt auch für den Förderunterricht, der parallel zu Religion liegt. Der Religionsunterricht entfällt in diesem Fall.
  • Bei kleinen Klassen eines Jahrgangs und in besonderen Notfällen bzw. geeigneten Fächern können 2 Klassen eines Jahrgangs gemeinsam unterrichtet werden.
  • Die Vertretungsreserve wird über Unterrichtsinhalte von den Lehrern der Parallelklassen bzw. der Schulleitung informiert.
  • Sollte der Unterricht aus besonderem Anlass vor der planmäßigen Zeit enden, findet Notbetreuung statt.

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