![]() | Für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler stellen wir regelmäßig wichtige Informationen zusammen. |
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Kinder unserer Schule, ich möchte Ihnen alles Gute für das angefangene Jahr wünschen und über wichtige Termine und Begebenheiten des Schullebens informieren:
Am Mittwoch, 29. Januar, werden Halbjahreszeugnisse verteilt. Der Unterricht endet an diesem Tag um 10.30 Uhr. Notbetreuung findet nicht statt. Der Bus nach Riefensbeek fährt um 10.38 Uhr vom Badegarten ab.
- Am 22. Januar sind die vierten Klassen im Rahmen der Kooperation mit dem Gymnasium vormittags zur Experimentierstunde „Physik für helle Köpfe“ eingeladen.
- Am 11. bzw. 18. Februar besuchen die 4. Klassen das Medienzentrum und bauen steuerbare Roboter.
- Jahrgang 4: Donnerstag, 23.1. Jahrgang 1: Freitag, 24.1.
- Jahrgang 3: Montag, 27.1. Jahrgang 2: Dienstag, 28.1.
- Montag, 27.1: Jahrgang 1 und 2, 8.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr
- Dienstag, 28.1.: Jahrgg. 3 und 4, 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr mit Ehrung.
Schüler der Realschule unterstützen uns beim Schiedsrichten. Turnierleitung: Karsten Punzet / Marlene Harms. Zuschauer sind willkommen.
Weitere Themenabende zu Fragen der Gesundheit, Erziehung und Bildung folgen. Thematische Wünsche können am 24. Februar oder über die Elternvertreter der Klassen eingebracht werden
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. So wird informiert:
- Verkehrsmanagementzentrale Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klicken Sie auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
gez. Renate Riehemann, Rektorin