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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf Grundlage der Rundverfügung 9/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde kann ich nun  folgende Aussagen zur Notbetreuung machen:

Unsere Schule bietet eine Notbetreuung an den Tagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an. 

Die Notbetreuung ist auf das notwenige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Sie dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist.

Beschäftigte aus den Bereichen:

  • Pflege, Gesundheit, Medizin
  • öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge.

Nach der Erweitung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die / der in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche:

  • Energieversorgung ( etwas Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung )
  • Wasserversorgung ( öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung ),
  • Ernährung und Hygiene ( Produktion, Groß- und Einzelhandel )
  • Informationstechnik und Telekommunikation ( insbesondere Einrichtung und Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze )
  • Finanzen ( Bargeldversorgung, Sozialtransfers )
  • Transport und Verkehr ( Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV )
  • Entsorgung ( Müllabfuhr )
  • Medien und Kultur - Risiko- und Kriesenkommunikation

die Möglichkeit nutzen, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückgreifen zu können, sonfern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche andere Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. 

Ausgenommen von dem Verbot ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung und erheblichem Verdienstausfall oder aber:

  •  drohende Kindeswohlgefährdung
  •  Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden
  •  gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern

In der Umsetzung der Notbetreuung sind folgende Punkte verbindlich zur Kontakteinschränkung einzuhalten:

  • nach Gruppen getrennte Nutzung des Außengeländes
  • nach Gruppen getrennte Einnahmen von Mahlzeiten ( Frühstück )
  • nach Gruppen getrennte zeitliche Regelungen für die Bring- und Abholpausen.

 

Falls Sie unsere Notbetreuung nutzen müssen, bitte ich Sie, mindestens 2 Tage vorher mit uns Kontakt aufzunehmen. Telefonnummer: 05522 - 9918410. Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. 

Im Namen der Schulgemeinschaft der Grundschule Am Jacobitor hoffen wir auch auf ein gutes Miteinander, auch in dieser besonderen Zeit.

Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich und Ihre Familien auf.

Mit freundlichen Grüßen

N. Sengstack - Küster

- Rektorin-

 

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